Ablösesumme

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Die Ablösesumme ist ein Geldbetrag, der bei einem Rechtsgeschäft als Ausgleichszahlung geleistet wird.

Grundlagen

Das Wort Kaufsumme für diesen Sachverhalt ist nicht korrekt, da kein Kauf als Rechtsgeschäft stattfindet. Insbesondere findet die Ablösezahlung oft nicht zwischen den Vertragspartnern des eigentlichen Geschäfts statt.

Abschlagszahlung/Ablöse im Mietrecht

Beim Mieten (insbesondere einer Wohnung) wird als Ablösesumme bzw. Abschlagszahlung (Deutschland) eine vom Vormieter oder Eigentümer verlangte Einmalzahlung bezeichnet. Zu unterscheiden ist der Investitionsersatz (Österreich[1]), die der Mieter dem Vermieter nur für wesentliche Verbesserungen als Vergütung zu leisten hat, und der Ablöse, die zwischen Neumieter und Vormieter für zu übernehmende Einrichtungsgegenstände, festes Mobiliar o. ä. getätigt wird. Seltener wird dieser Begriff beim Kauf einer Immobilie verwendet.

In Deutschland ist die Ablösung von Einrichtungsgegenständen ein von den Behörden kritisch beäugtes Thema, weil dadurch oft versucht wird, weniger Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Ablösen im Sport

Bei diversen Sportarten (z. B. Fußball) wird als Ablösesumme der Geldbetrag bezeichnet, der vom neuen an den alten Verein für den Vereinswechsel – den Transfer – eines Spielers gezahlt wird. Dieses Vorgehen wird von den Sportverbänden seit vielen Jahren gestützt. Wenn die Zahlung einer Ablösesumme nicht dazu dient, einen Spieler mit seiner Zustimmung aus einem laufenden Vertrag vorzeitig „herauszukaufen“, stellt dies eine Behinderung der freien Wahl des Arbeitsplatzes dar und verstößt somit gegen das EU-Recht. Auf Klage des Fußballspielers Jean-Marc Bosman musste diese Praxis für Vereinswechsel nach Vertragsablauf innerhalb der EU fallen gelassen werden ( Bosman-Entscheidung).

Das Ablösesystem geriet durch eine Entscheidung des Internationaler Sportgerichtshofes Court Of Arbitration For Sport vom 1. Februar 2008 durcheinander[2]: Im Falle des schottischen Fußballspielers Andy Webster, der im Jahre 2006 trotz eines bestehenden Vertrages vom schottischen Fußballverein Heart of Midlothian zum englischen Premier League Team Wigan Athletic gewechselt war, wurde entschieden, dass Fußballprofis nach zwei bis drei Jahren ihren Verein ins Ausland verlassen können (nach Artikel 17 Abs. 1 der FIFA Transferordnung). Der aufnehmende Verein muß dabei dem abgebenden Verein nicht den höheren Marktwert des Spielers, sondern lediglich die noch ausstehenden Gehaltszahlungen erstatten. Die FIFA rechnet damit, dass dadurch die Transfersummen gedrückt und die Spielergehälter noch schneller steigen werden.

Ein vorläufiger Rekord für einen Fußballspieler wurde im Jahre 2001 durch den Transfer von Zinédine Zidane von Juventus Turin zu Real Madrid, der 75 Millionen € wert war, erzielt. Zum Vergleich, der Wechsel von Diego Maradona im Juli 1984 vom FC Barcelona zum SSC Neapel hatte eine damalige Rekord-Ablösesumme von 24 Millionen DM (12,3 Millionen Euro).

Kreditablösung

Im Kreditgeschäft ist die Ablösesumme der Betrag, der bei der Kreditablösung an die bisherige Bank gezahlt werden muss, damit der Kredit vollständig bezahlt ist.

Ablösen im Kontext Ehe und Prostitution

Als Ablösesumme[3] ist auch das Brautgeld zu sehen, in Europa historisch, aber weltweit noch verbreitet. Dabei vergütet die Familie des Bräutigams der Brautfamilie das Aufziehen der Tochter oder die für jene verlorene Arbeitkraft, oder die Brautfamilie der Familie des Bräutigams den Erhalt und sozialen Status der Tochter, beide Formen sind verbreitet - echte Brautkäufe, bei denen ein Eigentumswechsel (an der Braut) stattfindet, waren auch in historischen Zeiten wenig üblich. Zahlungen an den Meistbietenden bei Zwangsverheiratung sind hierorts unzulässig.

Weitere Formen ist die Morgengabe, die Ablöse der Jungfernschaft vom Bräutigam an die Braut, oder das historische Gassengeld, die Ablöse eines ortsfremden Bräutigams an die einheimischen Junggesellen für die verlorene Chance.

Verbreitet[4] sind Ablösen auch im Dunstkreis der Prostitution, etwa als Abstecke für Übernahme oder Ausstieg einer Sexarbeiterin zwischen Zuhältern oder von der Prostituierten ihrem Zuhälter für den Ausstieg zu leisten – diese Zahlung fällt unter Menschenhandel und ist strafbar; oder als Bar Fine von der Prostituierten an die Lokalität, in der sie Kontakte knüpft – in Ostasien verbreitet und dort erlaubt oder zumindest toleriert.

Einzelnachweise

  1. Ablöse – Ersatz der Investitionen. In: Wohnen → Ablöse
  2. Siehe etwa:
  3. Eintrag Brautgeld. In: Gerhard Merk: Finanzlexikon. (Link auf Webdokument, pdf 7,6 MB) (Stand: 21. Mai 2008)
  4. Marcel Feige: Das Lexikon der Prostitution: Das ganze ABC der Ware Lust - die käufliche Liebe in Kultur, Gesellschaft und Politik. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2003 - nach EintragZuhälter. In: Krimpedia

Ausgedinge und Anerbenrecht

Ablösezahlungen waren auch in der historischen Landwirtschaft verbreitet, wo der Jungbauer dem Altbauer eine Abschlag zahlt, der Austrag/Ausgedinge, sowie dem bäuerlichen Alleinerben (meist erstgeborenen) im Falle seines Verzichts, das Anerbgeld (Abwichsgeld, Astantengeld).[1]

Weitere Verwendung

Auch in anderen Zusammenhängen wird der Begriff Ablösesumme verwendet, etwa bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eintrag Abwichsgeld. In: Merk: Finanzlexikon

Vorlage:Rechtshinweis



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