Angriff
Ein Angriff ist das Vorgehen gegen einen Gegner oder Feind.
Inhaltsverzeichnis
Recht
Strafrecht
Ein Angriff ist in der juristischen Definition jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten, dass sich gegen die Rechtsgüter eines anderen richtet, gleichgültig, ob die Bedrohung bezweckt oder ungewollt ist.
Völkerrecht
Das Völkerrecht versteht unter einem Angriff die initiative Androhung oder Anwendung von Gewalt durch einen Staat zur Durchsetzung eines Anspruchs gegen den Willen eines anderen Staates, um einen bestehenden Zustand zu ändern. Dabei wird die Abwehr eines unmittelbar drohenden Angriffs, nicht als Angriff verstanden, da der Anstoß zur Gewaltanwendung nicht von dem betreffenden Staat ausging. Dies wird oft als Präventivkrieg bezeichnet, was jedoch sachlich falsch ist, da sich substanziell nichts an der Verantwortung für den Kriegsausbruch ändert. Ein Angriff, der in Kriegsabsicht unternommen wird, kann mit sowohl mit militärischen als auch wirtschaftlichen Mitteln erfolgen. Das Völkerrecht kennt aber auch den nichtkriegerischen Angriff bei dem keine Kriegsabsicht besteht, etwa die Repressalie oder die Intervention. (vgl. F. Klein, "Der Begriff des "Angriffs" in der UN-Satzung", in: K. Carstens und H. Peters (Hg.), Festschrift H. Jahrreis Köln 1964.)
Militärwesen
Der Angriff im militärischen Sprachgebrauch bezeichnet das Vorgehen eigener Streitkräfte gegen einen Feind. Er hat den Zweck, Feindkräfte zu zerschlagen und Raum zu gewinnen; meist soll er die Entscheidung des Gefechts herbeiführen. Angriffe werden aber auch geführt, um aufzuklären, den Feind zu täuschen oder im Kampf stehende eigene Truppen zu entlasten. Der Angriff galt lange Zeit als stärkste Gefechtsart, da der Angreifer die Initiative und die Freiheit des Handelns hat, während der Verteidiger reagieren muss.
Angriffe können sowohl im strategischen, als auch im operativen und taktischen Rahmen stattfinden. Dabei können taktische Angriffe durchaus in der operativen oder strategischen Verteidigung erfolgen. Als Sonderformen des Angriffs können Gegenangriff und Gegenstoß betrachtet werden.
Das planmäßig durchgeführte Angriffsgefecht gegen Feind in Stellung gliedert sich in die Phasen
- Anmarsch bis zur Ablauflinie (vor Angriffsbeginn)
- Annäherung an die Einbruchstelle
- Sturm und Einbruch
- Kampf durch die Tiefe (dabei Abwehr von Gegenangriffen bzw. Gegenstößen)
- Verfolgung
Deutsche Infanterie führt den Kampf häufig in Stoßtruppgliederung durch.
Literatur
- HDv 100/100 Führung im Gefecht
Kryptografie
In der Kryptografie ist ein Angriff der Versuch, ein Verschlüsselungssystem zu knacken oder unbemerkt den Netzwerkverkehr zwischen zwei Rechnern über einen weiteren ("in der Mitte liegenden") Rechner zu leiten (vgl. Man-In-The-Middle-Angriff).
Sport
Als Angreifer wird im Sportbereich auch die Mannschaft bzw. der Spieler bezeichnet, die/der z.B. gerade im Ballbesitz ist oder gerade viel Druck auf den sportlichen Gegner ausübt.
Im Schachsport ist der Angriff eine Zugfolge, die den Gegner in Bedrängnis bringt oder gar zur Aufgabe zwingt.
Siehe auch
en:Charge (warfare) fi:Rynnäkkö (sodankäynti) it:Carica (guerra) pl:Szarża simple:Charge (warfare) uk:Штурм
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