Ausländerregelung

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Vorlage:Deutschlandlastig Als Ausländerregelung bezeichnet man im Mannschaftssport die Vorgaben eines nationalen oder internationalen Sportverbandes über die Möglichkeit, ausländische Sportler in einem Wettbewerb einzusetzen.

Ausländerregelungen im Fußball

Eine wesentliche juristische Rahmenbedingung für den europäischen Fußball ist die Bosman-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 1995, die Profi-Fußballern innerhalb der Europäischen Union die übliche Arbeitnehmerfreizügigkeit zusprach und bestehende Ausländerregelungen zu Fall brachte, soweit sie Ausländer aus anderen EU-Staaten betrafen.

Regelungen im deutschen Fußball

In Deutschland wurden die Regeln bezüglich des Einsatzes von Ausländern in den letzten Jahren mehrfach geändert. Maßgeblich sind für Profivereine die Vorgaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) hinsichtlich der Mindestanzahl von deutschen sowie in Deutschland und beim Verein ausgebildeten Lizenzspieler.

Neuregelung ab 2005

Nach dem schlechten Abschneiden der deutschen Nationalmannschaft bei der EM 2004 hatte sich im Oktober 2004 die DFL mit dem Deutschen Fußballbund geeinigt, dass pro Verein maximal fünf Ausländer aus Nicht-UEFA-Ländern gleichzeitig unter Vertrag stehen dürfen, in der Saison 2005/6 vier. Daneben musste jeder Verein mindestens zwölf deutsche Lizenzspieler beschäftigen. Ab der Saison 2006/7 sollten nur noch drei Nicht-UEFA-Ausländer zulässig sein. Diese Regelungen waren eingeführt worden, um dem Nachwuchs für die deutsche Nationalmannschaft Spielpraxis in Profivereinen zu verschaffen, die in immer stärkeren Maße lieber „fertige“ ausländische Spieler verpflichteten.

Neuregelung ab 2006

Im Herbst 2005 drängten jedoch insbesondere einige große Vereine darauf, die drei Nicht-UEFA-Ausländer-Regelung zu kippen. In ihren Kadern fanden sich häufig mehr Stammspieler aus außereuropäischen Ländern und außerdem befürchteten sie Wettbewerbsnachteile im europäischen Wettbewerb mit Ländern, die keine derartigen Regelungen hatten. So beschäftigte der belgische Erstligist KSK Beveren schon in der Saison 2004/05 zwölf Spieler von der Elfenbeinküste.

Im Januar 2006 einigte man sich schließlich auf eine großzügige Neuregelung hinsichtlich der Ausländerbeschäftigung ab der Saison 2006/07:

  • weiterhin muss jeder Klub zwölf deutsche Lizenzspieler unter Vertrag haben
  • Die Beschränkung von Nicht-UEFA-Ausländern entfällt ganz
  • Jeder Verein muss mindestens vier bei einem deutschen Klub ausgebildete Spieler (Local Player) beschäftigen. Ab der Saison 2007/08 steigt die Zahl auf sechs, ab der Saison 2008/09 auf acht. Als Ausbildung zählt die Spielberechtigung für mindestens drei Spielzeiten im Alter zwischen 15 und 21, auch in den Jugendmannschaften.
  • Von diesen Local Playern müssen wiederum mindestens zwei (analog drei bzw. vier in den Folge-Saisons) vom eigenen Klub ausgebildet worden sein (Ausbildungsdefinition wie oben).

Bewertung

Die Regelung trägt den Belangen der im europäischen Wettbewerb stehenden großen Klubs auf eine möglichst freizügige Mannschaftsgestaltung Rechnung. So können nun theoretisch deutsche Profivereine mit elf Nicht-UEFA-Ausländern antreten. Die zwölf deutschen Lizenzspieler waren schon in den vergangenen zwei Saisons in nicht wenigen Clubs mit Zählkandidaten aufgefüllt worden, die dann nur in der jeweiligen zweiten Mannschaft in den Amateurligen eingesetzt wurden. Nicht selten gehören diese Spieler beiden Mannschaften an, also den Profis (zur Erfüllung der 12er-Regelung) und den Amateuren (wo sie tatsächlich eingesetzt wurden). Denn eine Verpflichtung zum tatsächlichen Einsatz deutscher Spieler besteht weiterhin nicht.

Ähnliches könnte für die Local-Player-Regelung gelten; hier können die Klubs zur Regelerfüllung zwei bis vier selbstausgebildete Spieler als Lizenzspieler weiterbeschäftigen, ohne dass diese in Profi-Pflichtspielen zum Einsatz kommen. Von Kritikern wird diesbezüglich vor allem eingewandt, dass die DFL nicht die von der UEFA vorgeschlagene Regelung übernommen hat, wonach die Kaderobergrenze für Profimannschaften bei 25 Spielern liegen soll, wie es im UEFA-Pokal und der UEFA Champions League bereits Vorschrift ist. Eine solche Regulierung hätte die Auffüllung mit Zählkandidaten unattraktiv gemacht.

Regelungen im französischen Fußball

Die Vereine der Ligue 1 dürfen in der Saison 2006/07 bis zu vier (in Ligue 2: zwei) Spieler unter Vertrag nehmen, die nicht aus einem der Staaten des EWR oder einem mit der EU assoziierten Gebiet stammen. Diese dürfen bei Ligaspielen auch gleichzeitig eingesetzt werden. Spieler aus Frankreichs überseeischen Besitzungen bzw. -Regionen, Doppelstaatsbürger und eingebürgerte („naturalisierte“) Kicker fallen nicht unter diese einschränkende Klausel.
Weiterführende Details siehe hier.



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