Flutlicht
Als Flutlicht bezeichnet man
- die Beleuchtungsanlage für große Flächen, besonders in Sportstätten, Industrieanlagen, Häfen, großen Bahnhöfen, insbesondere Güter- und Rangierbahnhöfen (im deutschsprachigen Raum allerdings nur ausnahmsweise, da dort stattdessen meistens eine Vielzahl kleinerer Lampen benutzt wird), sowie auf Konzerten oder zur Anstrahlung von Sehenswürdigkeiten.
- die Beleuchtung von transparenten Platten (meist Acrylglas) durch Einstrahlung von Licht in deren Schmalseite und dessen Ausbreitung in der Platte durch Totalreflexion: überall dort, wo ein aus einer solchen Platte gefertigtes Schild eine Beschriftung oder Gravur trägt, tritt Licht aus der Platte aus und bringt auf diese Weise ausschließlich diese Markierungen zum Leuchten. Siehe hierzu auch Lichtleiter und Hintergrundbeleuchtung.
Flutlichtanlagen
Flutlichtanlagen bestehen aus mehreren Leuchten mit Reflektoren zur gerichteten Lichtabstrahlung. Die Leuchten sind in Gruppen an Masten oder Dachkonstruktionen befestigt, um die zu beleuchtende Fläche möglichst gleichmäßig auszuleuchten.
Je nach Art der Beleuchtung (Spiellicht bei Sportveranstaltungen, Beleuchtung für Fernsehübertragungen, Ausleuchtung von Containerterminals usw.) werden hierfür verschiedene Beleuchtungsstärken in Lux am Boden vorgegeben. Bei Fernsehübertragungen werden auch hohe Anforderungen an Lichtfarbe und Farbstabilität der in den Leuchten eingesetzten Leuchtmittel (Lampen) gestellt. Dagegen stehen beim Güterumschlag oder der Autobahnbeleuchtung mehr die Energie-Effizienz und große Wartungszyklen im Vordergrund. Dementsprechend werden in Stadien oder bei TV-Ereignissen Halogen-Metalldampflampen oder Quecksilberdampflampen eingesetzt, im Verkehrsraum und auf Lager- und Umschlagplätzen dagegen meist die effizienteren und langlebigeren Natriumdampf-Hochdrucklampen.
Übliche elektrische Leistungen der eingesetzten Leuchtmittel sind 400 bis 3500 Watt.
Glühlampen werden aufgrund ihrer geringen Wirtschaftlichkeit nur selten zur Flutlichtbeleuchtung eingesetzt.
Geschichte und Anwendungen
Das erste Fußballspiel unter Flutlicht trug der FC Sheffield am 14. Oktober 1878 aus. Das Spielfeld wurde von vier Bogenlampen in helles Licht getaucht.
Die sogenannten „Libellenschatten“, die Fußballspieler in Nachtpartien werfen, haben ihre Ursache in der Ausleuchtung von den vier Ecken des Spielfeldes. Mit der Modernisierung der Erstliga-Stadien wurden die Tribünen überdacht und die Scheinwerfer rund um das Spielfeld in der Dachkonstruktion integriert, womit diese Schatten verschwanden.
Seit den späten 1980er Jahren verbreitet sich auch das Skifahren unter Flutlicht. Dabei werden Teile eines Skiliftes bzw. des zugehörigen Skihanges mit Scheinwerfern so ausgestrahlt, dass die naturgegebenen Hindernisse ausreichend sichtbar sind.
Ältere Flutlichtanlagen sind üblicherweise auf Gittermasten, neuere jedoch auf Stahlrohr- oder Betonmasten montiert.
Als Besonderheit sind ferner die ehemaligen im Verhältnis zur Bahnhofsgröße überdimensionierten Flutlichtanlagen der seinerzeitigen Grenzbahnhöfe der DDR an der innerdeutschen Grenze zu erwähnen. Deren Zweck war weniger die nachts für den eigentlichen Eisenbahnbetrieb erforderliche Beleuchtung, sondern hauptsächlich die Überwachung der Grenze zur Verhinderung von Flucht aus der DDR.
Literatur
- Hans R. Ris: Beleuchtungstechnik für Praktiker. 2. Auflage, VDE-Verlag GmbH, Berlin-Offenbach, 1997, ISBN 3-8007-2163-5
- Wilhelm Gerster: Moderne Beleuchtungssysteme für drinnen und draussen. 1. Auflage, Compact Verlag, München, 1997, ISBN 3-8174-2395-0
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