Invalide
Invalidität hat mehrere Bedeutungen:
- Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.[1]
- Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide.
- Auch: Das Gegenteil von Validität im Sinne von „(Rechts-)Ungültigkeit“.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft des Wortes
Das Wort invalidité beziehungsweise invalide stammt aus dem Französischen und geht auf Lateinisch invalidus (= kraftlos, schwach, hinfällig) zurück. Im Mittelalter bedeutete es „verwundet“ (les invalides, „die Verwundeten“), im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher oder ausgedienter Soldat. Im 19. Jahrhundert wurde das Wort im Deutschen gebräuchlich.
Invaliditätsabsicherungen
Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die Gesetzliche Rentenversicherung gegen dauernde Arbeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit versichert. Früher hieß sie Invaliditätsrente, danach Erwerbsunfähigkeitsrente und heute Erwerbsminderungsrente.
Ergänzender Versicherungsschutz
Zu den privaten Invaliditätsversicherungen zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread-Disease- sowie die private Unfallversicherung, die in ihren Bedingungen jedoch unterschiedliche Ausprägungen haben. Mittlerweile gibt es auch Versicherungsprodukte, die verschiedene Formen des Risikoschutzes kombinieren.
Siehe auch
- Verminderte Erwerbsfähigkeit
- Schwerbehindertenausweis
- Invalidenversicherung (Schweiz)
- Invaliditätspension (Österreich)
- Invalidität (berufliche Vorsorge in der Schweiz)
Weblinks

Einzelnachweise
- ↑ Gabler Wirtschaftslexikon, Definition Invalidität.
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